Fachanwalt Verkehrsrecht Altona ■ Rechtsanwalt ■ Verkehrsunfall ■ Bußgeldbescheid

Fachanwalt von Bergner – Ihr Experte für Verkehrsrecht in Altona
Fachanwalt Verkehrsrecht Altona – langjährige Erfahrung
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Altona verfügt Rechtsanwalt von Bergner über eine langjährige Erfahrung im Bereich der Unfallregulierung (Schadensersatz, Minderwert, Nutzungsausfall) und des Personenschadens (Schmerzensgeld, Haushaltsschaden, Verdienstschaden). Er hat sich zudem auf die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen (Unfallflucht, Trunkenheit, Verkehrsgefährdung) und Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldbescheid, Fahrverbot) spezialisiert.

Verkehrsrecht – Verkehrsunfall, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Ordungswidrigkeiten, Führerschein
Fachanwalt Verkehrsrecht Altona – jeder Fall ist anders gelagert
Da Rechtsanwalt von Bergner in den vergangenen Jahren weit mehr als 1000 Angelegenheiten mit verkehrsrechtlichen Problematiken bearbeitet hat, weiß er, dass jeder Fall seine Eigenheiten und Besonderheiten aufweist. Seine Tätigkeit ist daher immer individuelle ausgestaltet und keine Rechtsberatung von der Stange.

Fachanwalt für Verkehrsrecht – kompetente und individuelle Rechtsberatung
Wie Sie uns finden
Unsere Zweigstelle in Ottensen liegt zentral und verkehrsgünstig am Spritzenplatz. Der Bahnhof Altona ist gleich um die Ecke, Parkplätze gibt es in den umliegenden Straßen und Parkhäusern. Gut erreichbar ist unsere Kanzlei auch aus den angrenzenden Stadtteilen wie Bahrenfeld, Eimsbüttel, St.Pauli, Othmarschen oder Sternschanze.
Rechtsanwalt von Bergner steht Ihnen zudem in unseren Kanzleien in Schenefeld, Hamburg-Barmbek und Quickborn mit Rat und Tat zur Seite.
Rechtsanwalt Nils von Bergner
-Fachanwalt für Verkehrsrecht-
Rechtsanwälte von Bergner und Özkan
Fachanwälte für Arbeitsrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht
Rechtsberatung in Schenefeld, Altona, Barmbek und Quickborn
Kanzlei Altona
Bahrenfelder Straße 79
22765 Hamburg
Fon 040 / 41912845
Fax 040 / 41912846
Info Bußgeldbescheid: wie kann ich mich wehren?
Wichtig ist zunächst, dass man sich schnell entscheidet. Möchte man gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen, dass muss binnen 2 Wochen ab Zugang Einspruch eingelegt werden. Über einen Rechtsanwalt kann man dann Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte nehmen. Ein guter Verteidiger für Verkehrsstrafrecht wird danach mit dem Betroffenen die bestmögliche Verteidigungsstrategie erörtern. Nur in wenigen Fällen kann man nichts für die Mandanten tun. Je nach Rechtslage und den Umständen des Einzelfalls kann man in aller Regel auf der Tatsachenebene oder bei den Rechtsfolgen ansetzen.
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